Ihr deutschlandweiter Klein-Tier-Transporteur im Landkreis (nach Verordnung (EG) Nr. 1/2005)
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AGB - Tiertransport
Verpflichtungen des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zur Sendung zu machen, insbesondere in Bezug auf das Frachtpflichtige Gewicht, die Abmessungen, den Inhalt und die unverzichtbaren Daten von Absender und Empfänger.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Tiere, die zur Beförderung an GS-Transport übergeben werden, nach den aktuell geltenden IATA-Standards und der Tiertransportverordnung zu verpacken. Insbesondere in Bezug auf die besonderen Anforderungen an die Behälter, die Mindestabmessungen, die Ausbruchsicherheit und Stabilität. Bei mangelhafter Transportverpackung behält sich GS-Transport das Recht vor die Tiere jederzeit umzupacken. Die entstandenen Kosten hat der Auftraggeber in voller Höhe, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€, zu tragen.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Tiere so zu verpacken, dass diese für min. 48 Stunden mit ausreichend Futter und Wasser, bzw. Wasserhaltigen Lebensmittel zu versorgen.
4. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass alle veterinärrechtlichen Auflagen eingehalten werden, dass die Tiere entsprechend verpackt und gekennzeichnet werden. Der Absender hat die von GS-Transport zu Verfügung gestellten Versandaufkleber zwingend zu verwenden. Bei Nichteinhaltung behält sich GS-Transport vor, die Sendung nicht anzunehmen.
Ausschlussbestimmungen
1. Es werden nur Sendungen befördert, welche den Sendungsdefinitionen von GS-Transport einzuordnen sind und keinem Transport Ausschluss unterliegen. Der Versender muss gewährleisten, dass der Inhalt des Paketes nicht gegen geltendes Recht verstößt. Wenn unklar ist, ob eine Sendung transportiert werden darf, sind im Vorfeld Weisungen von GS-Transport einzuholen.
2. Ausgeschlossen sind: sterbliche Überreste, giftige und gefährliche Tiere, Tiere die nicht verkehrssicher verpackt sind. Insbesondere auch Hunde und Katzen.
3. Sollte der Auftraggeber oder Absender gegen die Ausschluss Bestimmungen verstoßen, so haftet dieser im vollen Umfang für die entstehenden Schäden.
4. GS-Transport behält sich das Recht vor jede Sendung zu öffnen und zu überprüfen.
Gewichtskontrollen
1. Als Berechnungsgrundlage des Frachtpreises dient das jeweils höhere Real- oder Volumengewicht.
2. GS-Transport behält sich vor die Abmessungen und das Realgewicht zu kontrollieren. Dies kann an mehreren Schnittstellen des Transportweges passieren. Bei Abweichungen des angegebenen frachtpflichtigen Gewichts hat GS-Transport das Recht für jedes weitere Kilogramm 1,60 €, zzgl. 10€ Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.
Haftung
1. Tiersendungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (Verlust, Verendung).
2. GS-Transport haftet nicht für durch Tiere verursachte Schäden, Verlust des Labels während des Transportes, entgangenen Gewinn, Folgekosten, Fehler bei der Auftragsübermittlung, Fehler im Online-Auftrag oder Verlust von Tieren aus den Packstücken.
3. GS-Transport haftet ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Höhe der Haftung beschränkt sich auf die Höhe des Beförderungsentgelt.
Schlussabstimmungen
1. Soweit eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein sollte, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Zweifelsfall wird der unwirksame Teil durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
Stand: 01.07.2020